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Die übertragende Auflösung
Die übertragende Auflösung, also die Liquidation einer Gesellschaft unter Veräußerung ihres ganzen Vermögens an den Mehrheitsgesellschafter, ist von erheblicher praktischer Bedeutung. Insbesondere bei der GmbH und der KG ist die übertragende Auflösung nach den gesetzlichen Regelungen das einzige gesellschaftsrechtliche Verfahren, mit dem der Mehrheitsgesellschafter ohne Zustimmung der Minderheitsgesellschafter und ohne Vorliegen eines wichtigen Grunds das Ziel erreichen kann, das Unternehmen ...

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